Rechtsprechung
AG Mannheim, 20.06.2008 - 9 C 129/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beendigung eines Mietverhältnisses: Anspruch auf Rückzahlung eines monatlich bezahlten Schönheitsreparaturzuschlags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbringen des Grundbesitzes durch den Vermieter als Komplementär in eine GmbH & Co KG als Eigentumsübergang i.S.d. § 566 BGB; Schönheitsreparaturzuschläge als unselbstständige Rechnungsposten der zu entrichtenden Miete; Verbuchung der vereinnahmten Beträge auf einem ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bad Kreuznach, 20.09.2013 - 24 C 25/13
Zustimmungsvorbehalt des Vermieters zu Schönheitsreparaturen ist unwirksam!
Weiter spricht hierfür der Umstand, dass der auf die Schönheitsreparaturen entfallende Betrag gesondert der Höhe nach in dem Vertrag ausgewiesen ist (anders der Sachverhalt bei AG Mannheim, Urteil vom 20.06.2008, AZ.: 9 C 129/08).Dies würde nur in dem umgekehrten Fall Sinn machen, dass der Vermieter die Instandhaltungspflicht nicht auf den Mieter abwälzt, diesen aber finanziell dafür entschädigt, falls er entsprechende Schönheitsreparaturen vornimmt, ohne hierzu verpflichtet zu sein (so die Konstellation bei AG Mannheim, Urteil vom 20.06.2008, AZ.: 9 C 129/08).